Ferien

Katze.gif (9101 Byte)

Hauptseite Zurück

Pfote.gif (121 Byte)Ferien
Pfote.gif (121 Byte)Grenzpapiere für Katzen und Hunde
Mieze.gif (10953 Byte)

Ferien

Es ist soweit! Sie verreisen in die Ferien!
Vielleicht haben Sie ein Ferienhäuschen und können Ihr Büsi mitnehmen. Denken Sie daran, dass in diesem Fall die Katze während einer Bahnfahrt oder Autofahrt in einen sicheren Katzenkorb gehört. Bei heissem Wetter sollte man sie nicht der Sonne aussetzen und ihr genügend frisches Trinkwasser anbieten.
Am neuen Ort angekommen, beaufsichtigen Sie Ihre Katze gut, da sie sich bei einem Ortswechsel nicht sofort in der freien Natur zurechtfindet. Besonders während der Nacht gehört die Katze ins Haus. Auch schon am Tag vor der geplanten Rückfahrt sollte man sie im Haus behalten.

Weitere Lösungen des Ferienproblems kommen in Frage.
Ideal für frei lebende Katzen, die sowieso nur zum Fressen nach Hause kommen, ist ein so genannter Katzensitter. Diese Person kümmert sich in Ihrer Abwesenheit um das Büsi. Allerdings sollte die Katze stets freien Zutritt ins Haus haben.
Hat Ihre Katze keine Gelegenheit zum Auslauf, sollte man sie nicht tagelang alleine lassen. Auch wenn sie eine Person zweimal am Tag füttert, vereinsamt sie. Denn Katzen brauchen für ihr Wohlbefinden die Gesellschaft von Artgenossen oder Menschen.

Vielfach ist die einzige Lösung ein Ferienheim. Dazu muss ihre Katze gesund und regelmässig geimpft sein. Erkundigen Sie Sich beim Tierheim um die erforderlichen Impfungen und reservieren Sie rechtzeitig einen Platz. Während der Sommerferien sind die meisten schon Wochen im voraus ausgebucht.

Darf Ihre Katze ins Ausland, beachten Sie die unten aufgeführten Grenzbestimmungen.

Zum Seitenanfang

Grenzpapiere für Katzen und Hunde

 

Stand Sept. '04 © ADAC Mikrochip * EU-Heimtierausweis Tollwut-Impfzeugnis Gesundheitszeugnis **
      erforderlich Impfung vor nicht älter als
min. Tagen max. Monaten
Europäische Union (EU) ja ja ja 30 12 nein
Andorra ja ja ja 30 12 nein
Schweiz ja ja ja 30 12 nein
Island ja ja ja 30 12 nein
Lichtenstein ja ja ja 30 12 nein
Monaco ja ja ja 30 12 nein
Norwegen ja ja ja 30 12 nein
San Marino ja ja ja 30 12 nein
Vatikanstadt ja ja ja 30 12 nein
Kroatien ja ja ja 30 12 nein
Grossbritannien ja nein ja 215 (1) - 2 Tage
Irland nein nein 6 Monate Quarantäne und Einfuhrgenehmigung (2)
Schweden nein nein Streng Einreisebestimmungen und Einfuhrgenehmigung
Malta nein nein Streng Einreisebestimmungen
Russland nein nein - - - 3 Tage
Türkei (3)     ja 15 12 12 Monate

Zeichenerklärung:

*
**
übergangsweise bis 2011 auch Tätowierung möglich
vom Amtstierarzt
(1) Bei Einreise über ein Nicht-EU-Land muss sie mindestens 30 Tage alt sein.
(2) Ausgenommen sind aus Grossbritannien eingeführte Tiere, die die gültigen britischen Einreisebestimmungen erfüllen.
(3) Abstammungsurkunde erforderlich. Dokumente möglichst ins türkische übersetzt.

Zum Seitenanfang

Quelle der Texte:

Stiftung Pro Büsi.jpg (3308 Byte)
Stiftung Pro Büsi